Pflichten des Eigentümers/Gebäudebetreibers

Deutsches Trinkwasser ist laut Umweltbundesamt das am besten überwachte Lebensmittel und man kann davon ausgehen, von seinem Wasserversorger nahezu jederzeit unbedenkliches Wasser zu erhalten. Die Verantwortung des Wasserversorgers endet jedoch am Übergabepunkt des Gebäudes, dem Zähler. Innerhalb der Gebäude können sich die Keime durch Aufwärmen und Biofilm in Rohrleitungen rapid vermehren. Seit 2011 sind für Großanlagen mit Duschen und einem Speicher über 400 Liter oder einem Leitungsvolumen von > 3 Liter zwischen Abgang Wassererwärmer und Entnahmestelle regelmäßige Legionellen-Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben.

Es besteht also für alle Eigentürmer/Betreiber die Pflicht, Ihre Anlagen so auszulegen, zu modernisieren oder nachzurüsten, dass Legionellen keine Chance haben, sich in Hauswasserleitungen zu vermehren. Bei Überschreitung des in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwertes für Legionellen von 100KBE/100ml ist davon auszugehen, dass Mängel im Trinkwassersystem oder dessen Betrieb vorliegen und Maßnahmen notwendig sind.