Verwendung von Biozid geringster Gefahrenklasse ist Pflicht

Gemäß Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) ist der Inhaber/Betreiber nach Absatz 14 verpflichtet, vorrangig das verwendete Desinfektionsmittel durch weniger gefährliche zu ersetzen. Die Reihenfolge der obigen Tabelle zeigt eine zunehmende Gefahrenklasse. Die vor-Ort mit Newtec-BlueBox produzierte NaClO (<1%) hat vergleichsweise die niedrigste Gefahrenklasse.