Bei Überschreitung des in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwertes für Legionellen von 100KBE pro 100ml Testwasser ist der Inhaber oder der dafür haftende Betreiber des Gebäudes verpflichtet, notwendige Maßnahmen, z.B. Grunddesinfektion, Gefährdungsanalyse und Sanierungsplan zu beauftragen. Alte, manchmal sogar relativ neue Sanitäranlagen müssen dann saniert werden; Rohrleitungen samt Armaturen, Boiler, Warmwasserspeicher und -verteiler im gesamten Gebäude umgebaut oder erneuert werden. Diese Sanierung gemäß DVGW-Richtlinien kann Jahre dauern.

Wissenswertes
Informationen über Legionellen, Krankheiten und Schutzmaßnahmen.
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