Auflagen zur Legionellen-Untersuchung

  • Probenahme aus Wasserhähnen und Duschköpfen und deren Legionellen Analyse dürfen nur von speziell geschultem und zertifiziertem Personal durchgeführt werden
  • Jährliche Untersuchung bei öffentlichen Großanlagen
  • alle 3 Jahre bei privaten und gewerblichen Großanlagen
  • sofort bei Erkrankungen oder besonderen Auffälligkeiten