
Auflagen zur Legionellen-Untersuchung
- Probenahme aus Wasserhähnen und Duschköpfen und deren Legionellen Analyse dürfen nur von speziell geschultem und zertifiziertem Personal durchgeführt werden
- Jährliche Untersuchung bei öffentlichen Großanlagen
- alle 3 Jahre bei privaten und gewerblichen Großanlagen
- sofort bei Erkrankungen oder besonderen Auffälligkeiten